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Antrag: Vaterschaftszeit 2.0

By 4. Juni 2020Juni 10th, 20203. Jugendsession, Alle, Familie und Beruf

Begründung:
Die Frau soll nach der Geburt durch den Vater unterstützt werden, da diese eine grosse Veränderung
für den Alltag der beiden Elternteile mit sich bringt. Zudem soll eine bessere Bindung der Väter zu
den Kindern ermöglicht werden.
Aktuell ist keine Vaterschaftszeit gesetzlich vorgesehen. Lediglich 3 Tage können über den
Pflegeurlaub bezogen werden.
Umfragen des Ministeriums für Gesellschaft haben eine Wunschhöhe der Lohnfortzahlung bei
bezahltem Elternurlaub von ca. 60% ergeben.

Antrag:
Vier Wochen bezahlter Vaterschaftszeit bei welchem der Lohn in der Grösse von 60% finanziert wird.
Die Beträge werden aus der Familienausgleichskasse (FAK) bezahlt.
Der erweiterte Vaterschaftszeit ist flexibel gestaltbar und müsste nicht direkt nach der Geburt
bezogen werden. Er ist innerhalb eines Jahres beziehbar.