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Antrag: Überprüfung der Tabelle zur Ermittlung der Eigenleistung an die Ausbildungshilfe (Anhang StipG)

By 5. Jugendsession, Ausbildung / Studium

Antrag:
Wir schlagen vor zu überprüfen, ob die Tabelle zur Ermittlung der Eigenleistung an die Ausbildungshilfen den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen (Lohn- & Vermögensentwicklung) und dem Lebensstandard (Preisniveau) entsprechen.

Begründung:
Unserer Meinung nach haben sich die Lebenshaltungskosten in den letzten 20 Jahren – seit der letzten Aktualisierung der Tabelle – verändert, die Kosten für den Lebensunterhalt sind also essenziell gestiegen. Für viele Menschen, welche momentan eine Eigenleistung für das Studium ihrer Kinder erbringen müssen, ist dies finanziell schwer bis gar nicht möglich.

Antrag von:
Angilina Davida
Samuel Schurte

Antrag: Überprüfung Abs. 2 Punkt B im Art. 20 des Stipendiengesetz (StipG)

By 5. Jugendsession, Ausbildung / Studium

Antrag:
Es soll überprüft werden, wie viele Kinder von sehr gut verdienenden Elternteilen vom Punkt B unter Art. 20 Abs. 2 betroffen sind. Sollten viele gut verdienende Elternteile betroffen sein, schlagen wir vor den Punkt B im Art. 20 Abs. 2 des Stipendiengesetz („Die elterliche Eigenleistung bleibt unberücksichtigt, wenn die Antrag stellende Person ab ihrem vollendeten 18. Lebensjahr insgesamt während mindestens drei Jahren vollberuflich erwerbstätig war. Eine Erwerbstätigkeit von weniger als einem halben Jahr ununterbrochener Dauer bleibt unberücksichtigt. Berufslehren und Praktika gelten nicht als Erwerbstätigkeit.“) zu streichen

Begründung:
Das Stipendiengesetz dient dazu, einen sozialen Ausgleich zu schaffen. Die Regelung, dass bis zum 25. Lebensjahr die Eigenleistung der Eltern berücksichtigt wird, ist daher berechtigt. Unserer Meinung nach sollte diese Regelung auch gelten, wenn die betroffene Person bereits
gearbeitet hat, da es auch nach einer solchen Arbeitsdauer noch möglich ist, vom Elternhaus unterstützt zu werden.

Antrag von:
Angilina Davida
Samuel Schurte

Antrag: Hilfe für Schnupper-Stellen-Suchende

By 5. Jugendsession, Ausbildung / Studium

Antrag:
Wir schlagen vor, Schüler*innen der Oberschule bei der Schnuppersuche zu unterstützen.
Dies könnte wie folgt angegangen werden:

  • Das Schulamt wird aufgefordert, lokale Unternehmen sowie Wirtschaftsverbände erneut anzugehen. Das Schulamt soll aufklären, dass das Schulsystem Oberschule & Realschule nicht automatisch eine Zuteilung für eine Schnupper- oder Lehrstelle bedeutet.
  • Die einzelne Person soll im Vordergrund stehen. Nicht das Schullevel.

Begründung:
Momentan ist es so, dass viele Schülerinnen eine Absage für Schnuppertage erhalten, lediglich aus dem Grund, dass sie nicht die erwünschte Schule besuchen. Dies stellt eine Benachteiligung der betroffenen Schülerinnen dar, da sie sich nicht unter Beweis stellen können.

Antrag von:
Angilina Davida
Samuel Schurte

Antrag: Staatliche Beteiligung an Kosten für berufliche Weiterbildung im universitären (MAS, MBA, …) und ausseruniversitären Bereich (HF, Fachprüfung)

By 5. Jugendsession, Ausbildung / Studium

Antrag:
Wir schlagen vor, dass sich der Staat an den Kosten für die berufliche Weiterbildung stärker beteiligt. Dazu soll geprüft werden wie die Kosten für die unterhalb genannter Weiterbildungen aktuell zwischen den Akteuren (Person, Betrieb, Staat) üblicherweise aufgeteilt sind. Es ist anzustreben, dass der Staat einen grösseren finanziellen Teil an Ausbildungen im Bereich der universitären (MAS, MBA …) und ausseruniversitären Bereich
(HF, Fachprüfung) wahrnimmt.

Begründung:
Die Bachelor-, Master- und Doktorstudiengänge (Tertiäre Stufe) an den Fachhochschulen und Universitäten werden in Voll- & Teilzeitstudiengängen stark von staatlicher Seite unterstützt.
Die Unterstützung beläuft sich zwischen 15k – 40k CHF pro Person pro Studienjahr. Ausbildungen im Bereich der höheren Fachschule (berufsbegleitend), höhere Fachprüfungen / Fachausweise werden durch den Staat gering oder gar nicht gefördert. Weiterbildende
Masterprogramme werden durch den Staat nicht gefördert. Diese müssen durch die Studierenden selbst bezahlt werden bzw. bei dem tätigen Betrieb muss eine Fördervereinbarung für eine Teil- oder Vollfinanzierung geschlossen werden. Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen für die liechtensteinische Gesellschaft. Mit dem Vorschlag können Anreize gesetzt werden, damit die Aus- und Weiterbildungen auf beiden Wegen als attraktiv angesehen werden.

Antrag von:
Brian Haas, Simon Büchel

Antrag: prüfungsfreier Zugang mit einem schweizerischen Berufsmaturitätsabschluss zur Universität Liechtenstein

By 5. Jugendsession, Ausbildung / Studium

Antrag:
Wir schlagen vor, dass Lehrabsolventen, welche eine Ausbildung und parallel dazu die schweizerische Berufsmaturität erlangt haben, einen prüfungsfreien Zugang zur Universität Liechtenstein erhalten. Dies Analog der Berufsmaturität in Liechtenstein.

  • Gleichstellung BM CH mit der BM FL
  • Auszubildende, welche die BM direkt während der Lehre absolvieren, werden nicht
    abgestraft.

Begründung
Zurzeit haben Studierende, welche die BM im Liechtenstein absolvieren einen Vorteil, da sie prüfungsfrei an die Universität Liechtenstein oder an Universitäten in Österreich wechseln können. Absolventen aus Liechtenstein, mit einem schweizerischen BM-Abschluss bleibt dies verwehrt. Dies möchten wir ändern und auch wohnhaften Liechtensteinerinnen und
Liechtensteinern mit einem schweizerischen BM-Abschluss den Zugang zur Universität Liechtenstein ermöglichen.