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Antrag: Vaterschaftszeit 2.0

By 3. Jugendsession, Alle, Familie und Beruf

Begründung:
Die Frau soll nach der Geburt durch den Vater unterstützt werden, da diese eine grosse Veränderung
für den Alltag der beiden Elternteile mit sich bringt. Zudem soll eine bessere Bindung der Väter zu
den Kindern ermöglicht werden.
Aktuell ist keine Vaterschaftszeit gesetzlich vorgesehen. Lediglich 3 Tage können über den
Pflegeurlaub bezogen werden.
Umfragen des Ministeriums für Gesellschaft haben eine Wunschhöhe der Lohnfortzahlung bei
bezahltem Elternurlaub von ca. 60% ergeben.

Antrag:
Vier Wochen bezahlter Vaterschaftszeit bei welchem der Lohn in der Grösse von 60% finanziert wird.
Die Beträge werden aus der Familienausgleichskasse (FAK) bezahlt.
Der erweiterte Vaterschaftszeit ist flexibel gestaltbar und müsste nicht direkt nach der Geburt
bezogen werden. Er ist innerhalb eines Jahres beziehbar.

Antrag: Aufstockung der alleinerziehenden Zulagen beim Kindergeld

By 3. Jugendsession, Alle, Familie und Beruf

Begründung:
Momentan gibt es keinen Regelungen der Zuschläge für Alleinerziehende in Zusammenhang mit den
Alimenten Zahlungen. Aktuell bekommt jede alleinerziehende Person pauschal einen Zuschlag von
110.- pro Kind pro Monat. Mit unserem Antrag werden alleinerziehende Personen, welche nur
geringe Alimenten Zahlungen erhalten unterstützt und die Mittel werden nicht im
Giesskannenprinzip verteilt. Die aktuellen Zahlungen werden aus der Familienausgleichskasse
finanziert, welche die Anpassungen problemlos stemmen könnte.
Ledig/Single/getrennt Wohnen -> 146 Personen

Antrag:
Wir fordern, dass sich die alleinerziehenden Beiträge prozentual an die Unterhaltszahlungen
anpassen. Bei Alimenten, welche den Betrag von 2250.- überschreiten, gibt es keine Zulagen für
Alleinerziehende. Unterschreitet die Alimenten Zahlung 500.- so wird das maximum an Zulagen für
Alleinerziehende ausbezahlt, welches 810.- beträgt. Diese werden pro weiteres Kind um 25%
reduziert.
Alimente Zusätzliche Aufstockung
der alleinerziehenden Zulagen
2250.- -> 110.-
2000.- -> 210.-
1750.- -> 310.-
1500.- -> 410.-
1250.- -> 510.-
1000.- -> 610.-
750.- -> 710.-
500.- -> 810.-

Antrag: Möglichkeiten schaffen für Studienabgänger

By 3. Jugendsession, Alle, Bildungsfinanzierung

Begründung:
Ausländische Studenten (ausserhalb D-A-CH) haben oftmals Mühe ihren Lebensunterhalt zu
bestreiten, da sie weder den Zugang zu Stipendien, noch zum Erwerb des Unterhalts haben. Deshalb
sollten Möglichkeiten geschaffen werden, welche es auch erlauben diese ausgebildeten Arbeitskräfte
aufzunehmen und langfristig an das Land und die Wirtschaft zu binden.
Die Ausbildungskosten werden zwar vom Land getragen, die Studenten ziehen aber meist wieder
weg und so kommt die „Investition“ in die verschiedenen Studenten dem Land auch nicht zugute.
Aufgrund von Beschränkungen darf mit einem Studentenvisum (Bewilligung L) nicht mehr als 35%
gearbeitet werden. Der Anschluss auch dort zu arbeiten (länger als ein Jahr), wo man studiert hat
fehlt.

Antrag:
Eltern sollen finanziell entlastet werden um Schülern und Schülerinnen die Bildung zu gewährleisten,
welche ihnen zusteht und sie benötigen.
Kinder werden im Alter von 11/12 Jahren in die weiterführenden Schulen nach ihren Leistungen
eingeschult. Erst später merkt man, ob das Kind eine spezielle Schule besuchen kann oder möchte.
Dieser Wechsel soll für die Schüler-/innen und die Eltern so einfach wie möglich verlaufen.

Antrag: Finanzielle Unterstützung beim Wechsel auf Privatschulen (Bildungsgutschein 2)

By 3. Jugendsession, Alle, Bildungsfinanzierung

Begründung:
Der Wechsel und den damit anfallenden regelmässigen Schulgebühren von öffentlichen Schulen in
Privatschulen, Internaten oder z.B. Internationalschool sollte von Stipendien mitfinanziert werden
können.

Antrag:
Eltern sollen finanziell entlastet werden um Schülern und Schülerinnen die Bildung zu gewährleisten,
welche ihnen zusteht und sie benötigen.
Kinder werden im Alter von 11/12 Jahren in die weiterführenden Schulen nach ihren Leistungen
eingeschult. Erst später merkt man, ob das Kind eine spezielle Schule besuchen kann oder möchte.
Dieser Wechsel soll für die Schüler-/innen und die Eltern so einfach wie möglich verlaufen.

Antrag: Weiterbildungen für Lerpersonen (Bildungsgutschein 1)

By 3. Jugendsession, Alle, Bildungsfinanzierung

Begründung:
Zusätzliche finanzielle Ressourcen sollten in die Weiterbildungen der Lehrpersonen und Lehrmittel
investiert werden, um sie auf die kommenden Neuerungen im Lehrplan 21 vorzubereiten.


Antrag:
Lehrpersonen sind der wichtigste Bestandteil der Schule und bilden so auch das Leitbild der Schule.
Mit dem neuen Lehrplan 21 sollen gezielte Weiterbildungen von Lehrpersonen geplant und finanziert
werden. Unter anderem sollen auch spezielle Kurse besucht werden wie besser auf die Bedürfnisse
der Schüler und Schülerinnen eingegangen sowie mehr Begeisterung und Motivation bei den
Schülern geweckt werden kann.