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Antrag: Errichtung eines Zentrums für Suchtberatung und -prävention

By 5. Jugendsession, Drogenpolitik

Antrag:
Wir beantragen, dass in Liechtenstein ein Zentrum für Suchtberatung und -prävention eingerichtet wird. Der Standort sollte einen anonymen Besuch ermöglichen. Dieses Zentrum für Suchtberatung und
-prävention soll in das bestehende System eingebettet werden. Dieses Zentrum soll eine unabhängige Stelle sein, die vom Land finanziert wird.

Begründung:
In Liechtenstein ist noch keine Suchtberatungsstelle vorhanden. Die Einrichtung einer solchen wäre für die Beratung von Süchtigen sehr wichtig. Ebenfalls wäre die Hemmschwelle zu einem solchen Zentrum
zu gehen kleiner als bei einem Amt oder bei der Psychotherapie.

Antrag von:
Daniel Lochner, Nicolas Marxer

Antrag: Überprüfung der Tabelle zur Ermittlung der Eigenleistung an die Ausbildungshilfe (Anhang StipG)

By 5. Jugendsession, Ausbildung / Studium

Antrag:
Wir schlagen vor zu überprüfen, ob die Tabelle zur Ermittlung der Eigenleistung an die Ausbildungshilfen den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen (Lohn- & Vermögensentwicklung) und dem Lebensstandard (Preisniveau) entsprechen.

Begründung:
Unserer Meinung nach haben sich die Lebenshaltungskosten in den letzten 20 Jahren – seit der letzten Aktualisierung der Tabelle – verändert, die Kosten für den Lebensunterhalt sind also essenziell gestiegen. Für viele Menschen, welche momentan eine Eigenleistung für das Studium ihrer Kinder erbringen müssen, ist dies finanziell schwer bis gar nicht möglich.

Antrag von:
Angilina Davida
Samuel Schurte

Antrag: Überprüfung Abs. 2 Punkt B im Art. 20 des Stipendiengesetz (StipG)

By 5. Jugendsession, Ausbildung / Studium

Antrag:
Es soll überprüft werden, wie viele Kinder von sehr gut verdienenden Elternteilen vom Punkt B unter Art. 20 Abs. 2 betroffen sind. Sollten viele gut verdienende Elternteile betroffen sein, schlagen wir vor den Punkt B im Art. 20 Abs. 2 des Stipendiengesetz („Die elterliche Eigenleistung bleibt unberücksichtigt, wenn die Antrag stellende Person ab ihrem vollendeten 18. Lebensjahr insgesamt während mindestens drei Jahren vollberuflich erwerbstätig war. Eine Erwerbstätigkeit von weniger als einem halben Jahr ununterbrochener Dauer bleibt unberücksichtigt. Berufslehren und Praktika gelten nicht als Erwerbstätigkeit.“) zu streichen

Begründung:
Das Stipendiengesetz dient dazu, einen sozialen Ausgleich zu schaffen. Die Regelung, dass bis zum 25. Lebensjahr die Eigenleistung der Eltern berücksichtigt wird, ist daher berechtigt. Unserer Meinung nach sollte diese Regelung auch gelten, wenn die betroffene Person bereits
gearbeitet hat, da es auch nach einer solchen Arbeitsdauer noch möglich ist, vom Elternhaus unterstützt zu werden.

Antrag von:
Angilina Davida
Samuel Schurte

Antrag: Hilfe für Schnupper-Stellen-Suchende

By 5. Jugendsession, Ausbildung / Studium

Antrag:
Wir schlagen vor, Schüler*innen der Oberschule bei der Schnuppersuche zu unterstützen.
Dies könnte wie folgt angegangen werden:

  • Das Schulamt wird aufgefordert, lokale Unternehmen sowie Wirtschaftsverbände erneut anzugehen. Das Schulamt soll aufklären, dass das Schulsystem Oberschule & Realschule nicht automatisch eine Zuteilung für eine Schnupper- oder Lehrstelle bedeutet.
  • Die einzelne Person soll im Vordergrund stehen. Nicht das Schullevel.

Begründung:
Momentan ist es so, dass viele Schülerinnen eine Absage für Schnuppertage erhalten, lediglich aus dem Grund, dass sie nicht die erwünschte Schule besuchen. Dies stellt eine Benachteiligung der betroffenen Schülerinnen dar, da sie sich nicht unter Beweis stellen können.

Antrag von:
Angilina Davida
Samuel Schurte

Antrag: Informationsanlass auf der Sekundarstufe 1: Aufklärung der Eltern über Suchtmittel (Umgang, Wirkung & Folgen

By 5. Jugendsession, Drogenpolitik

Antrag:
Wir schlagen vor, dass für Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte ein Anlass zur Suchterkennung / Suchtprävention veranstaltet wird. Dieser Anlass soll dazu beitragen, ihnen Mittel und Informationen nahezulegen, um sowohl sich selbst als auch ihre Kinder in der Thematik Suchtmittel zu unterstützen.

Objektive Vorstellung der Suchtmittel
• Regionale Hilfestellen
• Suchterkennung
• Umgang mit Sucht
• Offene Kommunikation

Begründung
Im Moment werden nur Schüler und Schülerinnen über die Suchtmittel und deren Folgen aufgeklärt. Die Eltern haben einen grossen Einfluss auf die Meinung und den Bezug zu den spezifischen Suchtmitteln. Viele Eltern verfügen jedoch noch nicht über die Kenntnisse, um ihre Kinder bei der
Entwicklung zu begleiten. Die Eltern müssen dazu befähigt sein, das Kind im Alltag einzuschätzen. Es muss erkannt werden, wann ein zwanghaftes Suchtverhalten entsteht, damit frühzeitig Hilfemassnahmen aktiviert werden. Die Bildung soll den Eltern neue Perspektiven eröffnen
und ihnen die nötige Sicherheit im Thema geben.

Antrag von:
Dominik Marxer
Caroline Verling
Natascha Morrone
Michael Schädler

Antrag: Staatliche Beteiligung an Kosten für berufliche Weiterbildung im universitären (MAS, MBA, …) und ausseruniversitären Bereich (HF, Fachprüfung)

By 5. Jugendsession, Ausbildung / Studium

Antrag:
Wir schlagen vor, dass sich der Staat an den Kosten für die berufliche Weiterbildung stärker beteiligt. Dazu soll geprüft werden wie die Kosten für die unterhalb genannter Weiterbildungen aktuell zwischen den Akteuren (Person, Betrieb, Staat) üblicherweise aufgeteilt sind. Es ist anzustreben, dass der Staat einen grösseren finanziellen Teil an Ausbildungen im Bereich der universitären (MAS, MBA …) und ausseruniversitären Bereich
(HF, Fachprüfung) wahrnimmt.

Begründung:
Die Bachelor-, Master- und Doktorstudiengänge (Tertiäre Stufe) an den Fachhochschulen und Universitäten werden in Voll- & Teilzeitstudiengängen stark von staatlicher Seite unterstützt.
Die Unterstützung beläuft sich zwischen 15k – 40k CHF pro Person pro Studienjahr. Ausbildungen im Bereich der höheren Fachschule (berufsbegleitend), höhere Fachprüfungen / Fachausweise werden durch den Staat gering oder gar nicht gefördert. Weiterbildende
Masterprogramme werden durch den Staat nicht gefördert. Diese müssen durch die Studierenden selbst bezahlt werden bzw. bei dem tätigen Betrieb muss eine Fördervereinbarung für eine Teil- oder Vollfinanzierung geschlossen werden. Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen für die liechtensteinische Gesellschaft. Mit dem Vorschlag können Anreize gesetzt werden, damit die Aus- und Weiterbildungen auf beiden Wegen als attraktiv angesehen werden.

Antrag von:
Brian Haas, Simon Büchel

Antrag: Behandlung von Suchtfragen im Lehrplan Sekundarstufe 1 durch Experten

By 5. Jugendsession, Drogenpolitik

Antrag:
Wir fordern, dass externe Experten (keine Lehrpersonen sondern Schulsozialarbeiter oder andere externe Fachpersonen) beauftragt werden, aktiv Schulstunden im Lehrplan zu gestallten. Diese sollen folgende Themen vermitteln:

  • Objektive Vorstellung der Suchtmittel
  • Regionale Hilfestellen
  • Suchterkennung
  • Umgang mit Sucht

Die Experten verfügen über die passenden Kompetenzen

  • Vermittlung des Unterrichtsstoffs
  • Offene Kommunikation mit Schülern
  • Studienbasiertes Wissen & Erfahrungen mit der regionalen Situation

Begründung:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über zu wenig Wissen, um im Ausgang, Kollegenkreis oder Alltag wichtige Entscheidungen zu treffen. Der Konsum soll bewusst geschehen. Die Jugendlichen müssen besser geschult werden. Die Lehrkräfte sind dazu oftmals nicht befähigt oder haben eine zu
voreingenommene Meinung zum Thema. Es werden Experten zum Thema benötigt, welche Sachthemen altersgerecht einbringen können.

Antrag von:
Dominik Marxer
Caroline Verling
Natascha Morrone
Michael Schädler

Antrag: Entkriminalisierung von Cannabis

By 5. Jugendsession, Drogenpolitik

Antrag:
Wir beantragen, dass bei Cannabis sowohl der Besitz bis zu 10g als auch der Konsum ab dem Alter von 21 Jahren entkriminalisiert werden.
Die Verfolgung von Cannabis Delikten soll wie folgt verändert werden:

• Cannabis bis 10g im Besitz von Personen ab dem Alter von 21 Jahren wird konfisziert und eine Geldstrafe von CHF 100.00 wird fällig.
• Personen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, welche im Besitz von Cannabis sind, müssen zwingend ein Abklärungsgespräch mit einer Fachperson aufsuchen. Das Cannabis wird
konfisziert. Ebenfalls wird eine Geldstrafe von CHF 100.00 fällig.
• Personen unter dem Alter von 18 Jahren, die im Besitz von Cannabis sind, werden verpflichtet ein Abklärungsgespräch mit einer Fachperson aufzusuchen und zusätzlich werden die Eltern in Kenntnis gesetzt. Das Cannabis wird konfisziert. Auch hier wird eine Geldstrafe von CHF 100.00
fällig.

Der Besitz von über 10g Cannabis sowie der Handel und Verkauf werden wie bisher geahndet.

Begründung:
Das Thema Cannabis wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Aus wissenschaftlichen Erkenntnissen weiss man, dass der Konsum von Cannabis von Erwachsenen weniger Gefahren birgt als allgemein erhältliche, legale Drogen wie Alkohol und Tabak. Die bisherige Verfolgung vom Cannabis Konsum scheint keine Wirkung auf die Anzahl an Konsumenten zu haben. Das bisherige Vorgehen hat
zur Folge, dass nicht offen über die Ursachen des Konsums gesprochen wird. Die gleiche Wahrnehmung von Cannabis wie von anderen illegalen Drogen hat eine verharmlosende Wirkung auf diese.
Die Entkriminalisierung würde eine erleichterte Cannabis Prävention und eine Entlastung der Polizei zur Folge haben. Die Rolle von Cannabis als Einstieg in illegale Drogen würde verhindert werden.

Antrag von:
Daniel Lochner, Nicolas Marxer

Antrag: prüfungsfreier Zugang mit einem schweizerischen Berufsmaturitätsabschluss zur Universität Liechtenstein

By 5. Jugendsession, Ausbildung / Studium

Antrag:
Wir schlagen vor, dass Lehrabsolventen, welche eine Ausbildung und parallel dazu die schweizerische Berufsmaturität erlangt haben, einen prüfungsfreien Zugang zur Universität Liechtenstein erhalten. Dies Analog der Berufsmaturität in Liechtenstein.

  • Gleichstellung BM CH mit der BM FL
  • Auszubildende, welche die BM direkt während der Lehre absolvieren, werden nicht
    abgestraft.

Begründung
Zurzeit haben Studierende, welche die BM im Liechtenstein absolvieren einen Vorteil, da sie prüfungsfrei an die Universität Liechtenstein oder an Universitäten in Österreich wechseln können. Absolventen aus Liechtenstein, mit einem schweizerischen BM-Abschluss bleibt dies verwehrt. Dies möchten wir ändern und auch wohnhaften Liechtensteinerinnen und
Liechtensteinern mit einem schweizerischen BM-Abschluss den Zugang zur Universität Liechtenstein ermöglichen.

Antrag: Alkoholpegel am Steuer

By Drogenpolitik

Antrag:
Wir fordern, dass alkoholisiert ein motorisiertes Verkehrsmittel zu steuern, nur bis 0,5 Promille
Alkohol im Blut möglich sein soll.

Quelle: http://tcs.ch/

Begründung
Ab 0.5 Promille kommen viele Faktoren dazu:

  • Gleichgewicht
  • Reaktionszeit
  • Nachsicht
  • Konzentration
  • Hemmungen
  • Überschätzung der Fähigkeiten

Die Faktoren MÜSSEN bei der Autofahrt und auf dem Motorrad verhindert werden. Deshalb muss eine tiefere Grenze gesetzt werden, Europa und die Schweiz machen es mit einer 0.5 Promillegrenze vor:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenladen, Italien, Kroatien,
Niederlande etc… (Schweden & Polen sogar 0.2)

Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.org/promillegrenze-europa/

Antrag von:
Dominik Marxer
Caroline Verling
Natascha Morrone
Michael Schädler