Antrag:
Wir beantragen, dass bei Cannabis sowohl der Besitz bis zu 10g als auch der Konsum ab dem Alter von 21 Jahren entkriminalisiert werden.
Die Verfolgung von Cannabis Delikten soll wie folgt verändert werden:
• Cannabis bis 10g im Besitz von Personen ab dem Alter von 21 Jahren wird konfisziert und eine Geldstrafe von CHF 100.00 wird fällig.
• Personen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, welche im Besitz von Cannabis sind, müssen zwingend ein Abklärungsgespräch mit einer Fachperson aufsuchen. Das Cannabis wird
konfisziert. Ebenfalls wird eine Geldstrafe von CHF 100.00 fällig.
• Personen unter dem Alter von 18 Jahren, die im Besitz von Cannabis sind, werden verpflichtet ein Abklärungsgespräch mit einer Fachperson aufzusuchen und zusätzlich werden die Eltern in Kenntnis gesetzt. Das Cannabis wird konfisziert. Auch hier wird eine Geldstrafe von CHF 100.00
fällig.
Der Besitz von über 10g Cannabis sowie der Handel und Verkauf werden wie bisher geahndet.
Begründung:
Das Thema Cannabis wird seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Aus wissenschaftlichen Erkenntnissen weiss man, dass der Konsum von Cannabis von Erwachsenen weniger Gefahren birgt als allgemein erhältliche, legale Drogen wie Alkohol und Tabak. Die bisherige Verfolgung vom Cannabis Konsum scheint keine Wirkung auf die Anzahl an Konsumenten zu haben. Das bisherige Vorgehen hat
zur Folge, dass nicht offen über die Ursachen des Konsums gesprochen wird. Die gleiche Wahrnehmung von Cannabis wie von anderen illegalen Drogen hat eine verharmlosende Wirkung auf diese.
Die Entkriminalisierung würde eine erleichterte Cannabis Prävention und eine Entlastung der Polizei zur Folge haben. Die Rolle von Cannabis als Einstieg in illegale Drogen würde verhindert werden.
Antrag von:
Daniel Lochner, Nicolas Marxer