
Begründung:
Momentan gibt es keinen Regelungen der Zuschläge für Alleinerziehende in Zusammenhang mit den
Alimenten Zahlungen. Aktuell bekommt jede alleinerziehende Person pauschal einen Zuschlag von
110.- pro Kind pro Monat. Mit unserem Antrag werden alleinerziehende Personen, welche nur
geringe Alimenten Zahlungen erhalten unterstützt und die Mittel werden nicht im
Giesskannenprinzip verteilt. Die aktuellen Zahlungen werden aus der Familienausgleichskasse
finanziert, welche die Anpassungen problemlos stemmen könnte.
Ledig/Single/getrennt Wohnen -> 146 Personen
Antrag:
Wir fordern, dass sich die alleinerziehenden Beiträge prozentual an die Unterhaltszahlungen
anpassen. Bei Alimenten, welche den Betrag von 2250.- überschreiten, gibt es keine Zulagen für
Alleinerziehende. Unterschreitet die Alimenten Zahlung 500.- so wird das maximum an Zulagen für
Alleinerziehende ausbezahlt, welches 810.- beträgt. Diese werden pro weiteres Kind um 25%
reduziert.
Alimente Zusätzliche Aufstockung
der alleinerziehenden Zulagen
2250.- -> 110.-
2000.- -> 210.-
1750.- -> 310.-
1500.- -> 410.-
1250.- -> 510.-
1000.- -> 610.-
750.- -> 710.-
500.- -> 810.-