Antrag:
Wir schlagen vor, dass sich der Staat an den Kosten für die berufliche Weiterbildung stärker beteiligt. Dazu soll geprüft werden wie die Kosten für die unterhalb genannter Weiterbildungen aktuell zwischen den Akteuren (Person, Betrieb, Staat) üblicherweise aufgeteilt sind. Es ist anzustreben, dass der Staat einen grösseren finanziellen Teil an Ausbildungen im Bereich der universitären (MAS, MBA …) und ausseruniversitären Bereich
(HF, Fachprüfung) wahrnimmt.
Begründung:
Die Bachelor-, Master- und Doktorstudiengänge (Tertiäre Stufe) an den Fachhochschulen und Universitäten werden in Voll- & Teilzeitstudiengängen stark von staatlicher Seite unterstützt.
Die Unterstützung beläuft sich zwischen 15k – 40k CHF pro Person pro Studienjahr. Ausbildungen im Bereich der höheren Fachschule (berufsbegleitend), höhere Fachprüfungen / Fachausweise werden durch den Staat gering oder gar nicht gefördert. Weiterbildende
Masterprogramme werden durch den Staat nicht gefördert. Diese müssen durch die Studierenden selbst bezahlt werden bzw. bei dem tätigen Betrieb muss eine Fördervereinbarung für eine Teil- oder Vollfinanzierung geschlossen werden. Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen für die liechtensteinische Gesellschaft. Mit dem Vorschlag können Anreize gesetzt werden, damit die Aus- und Weiterbildungen auf beiden Wegen als attraktiv angesehen werden.
Antrag von:
Brian Haas, Simon Büchel