
Begründung:
Wir beantragen, dass es eine Qualitätsoptimierung der Berufsbildung durch ein Obligatorium
für die Berufsbildner zur Aus- und Weiterbildung gibt.
Antrag:
Die Berufsbildner sollen alle 2 Jahre einen Kurs (diverse Angebote zur Führung von
Jugendlichen) besuchen. Sie sollten die Angebot der Erwachsenenbildung nutzen (Stein
Egerta). Die Dauer zwischen den Weiterbildungen sollen maximal 2 Jahre betragen.